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Was das Recht auf Reparatur für Dich bedeutet

Das Recht auf Reparatur ist eine gesetzliche Regelung, die Verbraucher*innen das Recht gibt, ihre Geräte einfacher und kostengünstiger reparieren zu lassen, anstatt sie wegwerfen zu müssen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Elektroschrott zu reduzieren und Ressourcen zu schonen. 2023 wurde das Recht auf Reparatur im EU-Parlament verabschiedet und muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetz werden.

Dein Recht auf Reparatur in Kürze

  • Hersteller müssen Ersatzteile und Reparaturanleitungen für eine bestimmte Zeit bereitstellen.
  • Reparaturen dürfen nicht nur von Hersteller-Werkstätten, sondern auch von unabhängigen Werkstätten durchgeführt werden.
  • Produkte sollen so gestaltet werden, dass sie leichter zu reparieren sind (z. B. keine verklebten Akkus).
  • Zunächst gilt das Gesetz für Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones.

Konkret bedeutet das für Dich:

Du als Verbraucher bist nicht mehr gezwungen, dein Gerät direkt beim Hersteller reparieren zu lassen (was oft teuer oder umständlich ist). Stattdessen müssen unabhängige Werkstätten Zugang zu:

Ersatzteilen
Reparaturanleitungen
Diagnosesoftware (wenn nötig)

bekommen.

  • Du kannst also frei wählen, ob du zu einer freien Werkstatt in deiner Nähe, einem Reparaturcafé oder doch zum Hersteller-Service gehst.
  • Das sorgt für mehr Wettbewerb – also oft günstigere Preise.
  • Manche Ersatzteile (z. B. Akkus, Displays) sollen direkt an Endverbraucher verkauft werden, wenn du gern selbst reparierst.

Wie lange gilt das Recht auf Reparatur? Wie lange müssen die Hersteller Ersatzteile bereithalten?

Es gelten für unterschiedliche Produktkategorien auch verschiedene Fristen. Das gilt ab Verkaufsende! Also der Termin, an dem das Produkt offiziell aus dem Sortiment genommen wird. Und hier muss man genau hinschauen, denn das wird oft nicht klar kommuniziert. So kann es ja sein, dass Du ein Gerät im Jahr 2029 als Restposten kaufst, das Verkaufsende aber schon 2028 war und die Frist damit bereits läuft. Besonders wichtig, wenn Du gerne gebrauchte Elektronik kaufst.

  • Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke: Ersatzteile müssen mindestens 7 bis 10 Jahre nach dem Verkaufsende verfügbar sein.
  • Smartphones und Tablets: Hier wird in der EU ab 2027 voraussichtlich eine Pflicht von mindestens 5 Jahren gelten.
  • Beleuchtung (Lampen): Ersatzteile müssen 5 Jahre lang verfügbar sein.
Waschmaschine & Trocknermin. 10 Jahre (nach Markteinfürhung)Reparaturanleitungen für Fachbetriebe zugänglich.
Geschirrspülermin 10 JahreFreier Zugang zu Reparaturanleitungen für Fachwerkstätten.
Kühlschrank & Gefriergerätemin. 7 JahreReparaturanleitungen zugänglich.
Smartphones & Tabletsmin 5 JahreErsatzteile auch für Endverbraucher:innen (z. B. Akkus, Displays, Ladebuchsen).
Fernseher7 JahreEndverbraucher:innen sollen bestimmte Teile selbst bestellen können.
Staubsauger7 JahreReparaturanleitungen zugänglich.
Lampen & Leuchten5 Jahre (nach Markteinführung)sofern reparierbar
Laptops & PCsAktuell keine gesetzliche Pflicht auf EU-Ebene.
Konsolen & UnterhaltungselektronikAktuell keine festen Vorgaben.

Achtung: Ausnahmen

  • Bei sicherheitskritischen Reparaturen (z. B. bei bestimmten Geräten mit Hochspannung) könnte es sein, dass nur zertifizierte Werkstätten die Teile bekommen.
  • Bei Software (z. B. Diagnoseprogramme) gibt es oft noch Streit, weil Hersteller da ungern alles offenlegen.

Wichtiger Hinweis

Die Pflicht zur Reparaturmöglichkeit bedeutet nicht, dass die Hersteller selbst Reparaturen ausführen müssen. Es geht vor allem darum, dass unabhängige Werkstätten und teils auch Verbraucher:innen Zugang zu Ersatzteilen, Software und Anleitungen haben

Werden Produkte dadurch teurer?

Ja, das könnte passieren. Die Anschaffungskosten könnten geringfügig steigen, langfristig bringt es aber eine Ersparnis durch die längere Lebensdauer und der Preiskampf unter den Werkstätten

  • Hersteller müssen ihre Produkte reparaturfreundlicher designen, was teils teurer in der Produktion ist (z. B. verschraubte statt verklebte Teile, modularer Aufbau).
  • Sie müssen Ersatzteile über mehrere Jahre lagern und bereithalten – das verursacht Lager- und Logistikkosten.
  • Die Entwicklung von Reparaturanleitungen und die Bereitstellung von technischen Informationen für unabhängige Werkstätten bedeutet zusätzlichen Aufwand.

📊 Beispielrechnung: Smartphone mit und ohne Recht auf Reparatur

Wir haben das am Beispiel eines Smartphones durchgerechnet. Basis: Verkaufspreis: 500 € ; 3-4 Jahre Nutzungszeit.

KostenpunktOhne Recht auf ReparaturMit Recht auf Reparatur
Anschaffungskosten (Neugerät)500 € (alle 4 Jahre)550 € (leichte Preiserhöhung)
Reparaturkosten (Akkuwechsel nach 3 Jahren)150 € (nur Hersteller möglich)60 € (freie Werkstatt oder selbst)
Reparaturkosten (Displaywechsel nach 5 Jahren)300 € (Hersteller)120 € (freie Werkstatt)
Nutzungsdauer4 Jahre6-7 Jahre
Gesamtkosten auf 6 Jahre500 € + 500 € = 1000 €550 € + 60 € + 120 € = 730 €

Fazit: Langfristig günstiger

Ohne Recht auf Reparatur: ca. 1000 € in 6 Jahren (2 Geräte)
Mit Recht auf Reparatur: ca. 730 € in 6 Jahren (1 Gerät + Reparaturen)

  • Erstanschaffung etwas teurer (+10 %) wegen besserer Konstruktion (verschraubt, nicht verklebt), mehr Lagerkosten für Ersatzteile.
  • Reparaturen deutlich günstiger durch Wettbewerb und günstigere Ersatzteilpreise.
  • Längere Nutzungsdauer spart die Neuanschaffung eines zweiten Geräts.

Kommt nach dem Recht auf Reparatur der Werkstatt Boom?

Schließlich sollen mit dem Recht auf Reparatur aussdrücklich kleine und unabhängie Werkstätten gestützt werden. Da ist die Frage berechtigt ob so eine Gesetzesvorlage nicht sogar neue Arbeitsplätze schafft. Konkrete Zahlen für Deutschland oder die EU gibt es bisher nicht flächendeckend, weil das Recht auf Reparatur ja erst seit 2023 in der EU beschlossen wurde und die meisten Regeln nach und nach in Kraft treten (für einige Produkte erst ab 2027). Aber: Es gibt Schätzungen und Trends, die zeigen, dass das Potenzial für neue Werkstätten durchaus groß ist.

Schätzungen & Prognosen

  • Laut einer Studie der EU-Kommission könnte der Markt für Reparaturen in der EU durch das neue Recht um bis zu 4,8 Milliarden Euro pro Jahr wachsen.
  • Besonders für Elektrogeräte, Smartphones, Tablets und Haushaltsgeräte wird erwartet, dass die Zahl der Reparaturbetriebe deutlich zunimmt.
  • In Frankreich, wo es seit 2021 einen Reparaturindex gibt, wurden bereits deutlich mehr Reparaturdienste gegründet, vor allem kleinere, spezialisierte Werkstätten (z. B. für Smartphones oder E-Bikes).

In Zahlen (erste Tendenzen)

  • Frankreich hat innerhalb von zwei Jahren rund 20% mehr Reparaturbetriebe bekommen.
  • In Deutschland wird erwartet, dass sich die Zahl der unabhängigen Elektronik- und Haushaltsgeräte-Werkstätten ebenfalls spürbar erhöht, vor allem im ländlichen Raum, wo der Bedarf hoch ist.

Zusammengefasst

  • Es wird erwartet, dass sich die Zahl der Werkstätten in den nächsten 5-10 Jahren in der EU spürbar erhöht.
  • Besonders in den Bereichen Smartphones, Tablets, E-Bikes und Haushaltsgeräte entstehen neue Jobs und Betriebe.
  • Genaue Prognosen schwanken, aber ein Zuwachs von 20-30% im Reparatursektor in den nächsten Jahren gilt als realistisch

Wie haben die Hersteller auf das Gesetz reagiert?

Das ist für uns ein recht wichtiger und vor allem interessanter Punkt. Klar ist, dass Hersteller gerne Neuware verkaufen – Das ist ja nunmal der Kern unserer Wirtschaft. Aber 89% der Verbraucher*Innen wünschen sich ein Recht auf Reparatur. Wir finden es jetzt interessant zu sehen welche Hersteller hier kooperativ waren und wer sich mit aller Gewalt dagegen gestemmt hat. Denn genau bei diesen Herstellern lohnt es sich in Zukunft genauer hinzuschauen, denn es würd emich nicht wundern, wenn diese Unternehmen erstaunlich kreativ dabei sind das Gesetz irgendwie zu umgehen.

💥 Hersteller, die sich stark gewehrt haben

Apple

  • Lange bekannt dafür, Reparaturen massiv einzuschränken.
  • Einsatz von proprietären Schrauben, Software-Sperren (z. B. Face ID oder Akkutausch nur mit Originalteilen voll funktionsfähig).
  • Apple hat gegen viele Regelungen Lobbyarbeit betrieben, vor allem in den USA und auch auf EU-Ebene.
  • Erst in den letzten Jahren (u. a. durch öffentlichen Druck) gibt es leichte Öffnungen – aber mit vielen Einschränkungen.

Samsung

  • Auch Samsung hat sich gegen umfassende Reparaturpflichten gewehrt.
  • Vor allem die Verpflichtung, Ersatzteile direkt an Verbraucher:innen abzugeben, wurde kritisiert.
  • Samsung setzt ebenfalls auf verklemmte oder verklebte Bauteile, die Reparaturen erschweren.

Bosch / Siemens (BSH)

  • In der Haushaltsgerätebranche hat BSH sich gegen sehr lange Ersatzteilfristen gewehrt.
  • Argument: Lagerhaltung sei zu teuer, gerade bei schnell wechselnden Produktlinien.

John Deere (Landmaschinen)

  • Ein Negativbeispiel aus einer anderen Branche: John Deere blockiert bis heute in vielen Fällen den Zugang zu Diagnose-Software, sodass Landwirte und freie Werkstätten oft nicht selbst reparieren können.

Hersteller, die kooperativer waren

Fairphone

  • Vorreiter beim Thema Reparierbarkeit.
  • Alle Ersatzteile (vom Display bis zum Akku) direkt für Endkunden erhältlich.
  • Offene Reparaturanleitungen und ein komplett modularer Aufbau.

Framework (Laptops)

  • Framework bietet extrem reparaturfreundliche Laptops.
  • Ersatzteile, Anleitungen und sogar Upgrades sind frei erhältlich.
  • Framework setzt sich aktiv für das Recht auf Reparatur ein.

Gigaset (Smartphones, DECT-Telefone)

  • Deutscher Hersteller, der früh auf Reparierbarkeit gesetzt hat.
  • Ersatzteile für viele Modelle direkt beim Hersteller verfügbar.
  • Zusammenarbeit mit lokalen Reparaturdiensten.

Miele

  • Bei Haushaltsgeräten eher kooperativ.
  • Miele wirbt mit besonders langer Ersatzteilversorgung (oft über 15 Jahre hinaus).
  • Hat sich nicht aktiv gegen die EU-Regeln gewehrt.

Interessant: Branchenunterschiede

  • Elektronikbranche (Smartphones, Tablets, Laptops): Besonders viele Widerstände.
  • Haushaltsgeräte: Eher gemischt – einige Hersteller haben früh erkannt, dass Langlebigkeit ein Verkaufsargument ist.
  • Automobilbranche: Hier gibt es seit Jahren Streit um die Zugänglichkeit von Diagnose-Software – auch hier haben viele Hersteller (z. B. VW oder BMW) gegen zu offene Regeln lobbyiert.

Fazit

  • Besonders Big Tech (Apple, Samsung) hat sich gegen das Recht auf Reparatur gewehrt.
  • Nachhaltigkeitsmarken wie Fairphone oder Framework waren von Anfang an Befürworter.
  • In der Haushaltsgerätebranche gibt es eine Mischung aus Widerstand und Kooperation – manche sehen Reparierbarkeit als Markenwert, andere als Kostenfaktor.

Welchen Standpunkt vertreten die Parteien im EU Parlament?

Nicht ganz unwichtig ist, wer da im EU Parlament eigentlich für das Recht auf Reparatur gekämpft hat, wer dagegen war und vor allem warum. Damit Du auch weißt, wer für Verbraucherinteressen kämpft.

Parteien, die sich stark für das Recht auf Reparatur eingesetzt haben

Nicht überraschend, ist dass sich Parteien Mitte-Links eher für das Recht auf Reparatur ausgesprochen waren.

Grüne / Europäische Grüne Partei (EGP)

  • Die Grünen waren die lautesten und konsequentesten Befürworter.
  • Argumente:
    • Ressourcenschonung
    • Kreislaufwirtschaft stärken
    • Verbraucherrechte verbessern
  • Sie haben bereits früh Studien und Kampagnen unterstützt, u. a. gemeinsam mit Umweltverbänden und Right to Repair Europe.

Sozialdemokraten / Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D)

  • Ebenfalls klar pro Recht auf Reparatur.
  • Fokus:
    • Verbraucherschutz
    • Soziale Gerechtigkeit (Produkte länger nutzbar = weniger Konsumzwang)
    • Arbeitsmarkt (Stärkung lokaler Reparaturbetriebe).
  • Sozialdemokratische Abgeordnete haben sich auch aktiv in die Detailverhandlungen eingebracht, z. B. für fairen Zugang zu Ersatzteilen.

Linke / Die Linke (GUE/NGL)

  • Sehr klar auf Reparaturseite, mit Fokus auf:
    • Kampf gegen Wegwerfgesellschaft
    • Schutz von Verbraucher:innen mit weniger Geld
    • Stärkung regionaler Wirtschaft (Reparaturwerkstätten).

Parteien, die eher sperrig oder kritisch waren

Natürlich sperrt sich das konservative Lager gegen jede Art von Fortschritt. (Ja, etwas Meinung ist an der Stelle wohl erlaubt)

Europäische Volkspartei (EVP) (konservative Parteien wie CDU/CSU)

  • Zurückhaltend bis skeptisch.
  • Argumente:
    • Sorge um Bürokratie und Belastung der Wirtschaft.
    • Warnungen vor höheren Kosten für Hersteller und mögliche Preiserhöhungen für Verbraucher:innen.
  • Am Ende hat die EVP viele Punkte mitgetragen, aber oft in Richtung Abschwächung gearbeitet (z. B. kürzere Ersatzteilfristen oder Ausnahmen für kleine Hersteller).

Renew Europe (Liberale)

  • Gesplittet.
  • Teile der Fraktion (v. a. aus Skandinavien und Benelux) waren pro Reparatur, da es dort bereits nationale Initiativen gab.
  • Der wirtschaftsliberale Flügel (z. B. aus Deutschland und Frankreich) war kritischer – vor allem mit Blick auf Kosten für Unternehmen und Eingriffe in den freien Markt.

Fazit

  • Grüne, Linke und Sozialdemokraten waren die stärksten Treiber.
  • EVP und Teile der Liberalen haben das Recht auf Reparatur teils verwässert, aber nicht komplett blockiert.
  • Der finale Kompromiss war ein Mittelweg – ambitionierter als Hersteller wollten, schwächer als Umweltverbände forderten.

Auf Bundesebene heruntergebrochen sieht das so aus:

ParteiHaltungArgumente
GrüneSehr stark proUmwelt, Kreislaufwirtschaft, Verbraucherschutz
SPDProVerbraucherschutz, soziale Gerechtigkeit, Arbeitsplätze
FDPSkeptisch bis contraMarkteingriffe, Bürokratie, Innovationsbremse
CDU/CSUEher kritischWettbewerbsnachteile, Kosten, Bürokratie
AfDUnklar, tendenziell contraEU-Kritik, Wirtschaftsfreundlich
LinkeSehr stark proSoziales Recht, Anti-Wegwerf, regionale Wirtschaft

Streitpunkte in Deutschland. Wer hat warum gebremst?

Jetzt wollen wir aber fairerweise die Bedenken der Konservativen nicht einfach wegwischen und schauen uns mal an warum genau die Gruppierungen gebremst haben. 

Ersatzteil-Verfügbarkeit – Wie lange?

Was Grüne & Umweltverbände wollten:

  • Smartphones & Tablets: mindestens 7 Jahre Ersatzteile.
  • Waschmaschinen, Kühlschränke & Co.: 10 Jahre+.

Was FDP & CDU/CSU wollten:

  • Maximal 5 Jahre für Elektronik, kürzer bei schnelllebigen Produkten.
  • Argument: „Längere Ersatzteilfristen sind unwirtschaftlich und belasten kleine Hersteller.“

Kompromiss:

  • Smartphones: 5 Jahre
  • Haushaltsgeräte: 7-10 Jahre (je nach Gerätetyp)

Freie Wahl der Werkstatt

Was Grüne & Verbraucherschützer wollten:

  • Verpflichtung, dass Hersteller Ersatzteile & Reparaturanleitungen auch für unabhängige Werkstätten verfügbar machen – nicht nur für ihre eigenen Servicepartner.

Was FDP & CDU/CSU argumentierten:

  • Risiko von schlechten Reparaturen durch nicht geschulte Betriebe.
  • Sorge um Gewährleistung und „Markenimage“.

Kompromiss:

  • Hersteller müssen zwar Ersatzteile anbieten, dürfen aber für Software-Tools und bestimmte Reparaturzugänge Gebühren verlangen.
  • Unabhängige Werkstätten haben also Zugang – aber teils mit Hürden.

Preise für Ersatzteile – Regulierung ja oder nein?

Was Linke & Grüne forderten:

  • Obergrenzen für Ersatzteilpreise – damit eine Reparatur nicht teurer wird als ein Neukauf.

FDP & CDU/CSU Haltung:

  • Markt soll das regeln.
  • Preiskontrollen seien planwirtschaftlich und schreckten Investoren ab.

Kompromiss:

  • Keine festen Preisobergrenzen.
  • Aber: Hersteller müssen Ersatzteilpreise vorab transparent veröffentlichen.

Informationspflichten bei Produktkauf

Was Grüne & SPD wollten:

  • Klare Infos beim Kauf:
    • Wie reparierbar ist das Produkt?
    • Wie lange gibt es Ersatzteile?

Was FDP & CDU/CSU sagten:

  • „Das führt zu zu viel Bürokratie im Handel.“
  • Verbraucher würden mit zu viel Info überfordert.

Kompromiss:

  • Ein EU-Reparaturindex (ähnlich wie in Frankreich) kommt – aber erst ab 2026/27, nicht direkt mit dem Gesetz.

Garantieverlängerung nach Reparatur

Was Grüne & Verbraucherschützer forderten:

  • Wenn ein Gerät repariert wird, sollte sich die gesetzliche Gewährleistung verlängern – also: Nach jeder Reparatur nochmal 1 oder 2 Jahre Schutz.

Was FDP & CDU/CSU einwandten:

  • Das sei unfair gegenüber Herstellern.
  • Verlängerte Haftungszeiten würden die Produktpreise hochtreiben.

Kompromiss:

  • Keine automatische Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung.
  • Nur freiwillige Reparaturgarantien möglich.

Extra-Bremsmanöver der FDP (Ampel intern)

Na, wer hätte das gedacht? Ein Bonus-Bremsmanöver von den Lindnerboys.

Die FDP hat in der Ampel dafür gesorgt, dass:

  • Pflichten für kleine Unternehmen (Startups, kleine Hersteller) abgeschwächt wurden.
  • Die Umsetzung der EU-Regelungen in Deutschland verzögert wurde – Deutschland hätte die EU-Vorgaben schon 2024 komplett umsetzen können, schiebt aber einige Punkte auf 2025/26.
  • Strafmaßnahmen bei Verstößen abgeschwächt wurden – die ursprünglichen Entwürfe sahen teils sehr hohe Bußgelder vor.

Das Recht auf Reparatur – Unser Fazit

Wir halten das EU-Gesetz für eine gute Sache. Schade ist, dass manche Regelungen schwammig sind. Bei Waschmaschinen zum Beispiel spricht man von 10 Jahre nach Markterscheinung, bei anderen Produktgruppierungen von „Verkaufsende“ – Dazwischen können ein paar Jahre liegen. Dann fehlt uns eine klare Deklarationspflicht. Hier hilft nur eine Recherche vor dem Kauf. Aber wir leben nun mal in einer Demokratie und da leben solche Gesetze nun mal von Kompromissen. Einige der Kritikpunkte der Gegner sind ja durchaus berechtigt, aber wir sehen hier ganz klar Verbraucherschutz und den Kampf gegen Ressourcenverschwendung am längeren Hebel.

Wir freuen uns auf viele kleine nette Werkstätten in den Innenstädten und hoffen nicht, dass sie dasselbe Schicksal wie Toner-Auffüllstationen und „Frozen Joghurt Buden“ ereilt.

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